Freitag, Januar 07, 2011

IFRS 9: Hedge Accounting (Absicherungsgeschäfte)

Das IASB hat einen Standardentwurf (ED) - Sicherungsgeschäfte veröffentlicht der die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften wesentlich vereinfachen soll. Diese Änderungen werden wahrscheinlich Auswirkungen auf Gesellschaften haben die bereits Sicherungsgeschäfte eingehen und jene die natürliche Sicherungsgeschäfte (natural Hedges) verwenden. Dies ist die dritte Phase des IASB, IAS 39 zu ersetzen. Hier eine kurze Übersicht der Änderungen.  

·     Sicherungsbeziehung für Risikokomponenten für finanzielle als auch für Nicht-finanzielle Posten ist nun zulässig, so lange die Teilkomponenten separat identifizierbar und messbar sind (die Designation von Teilrisiken ist nach IAS 39 bei finanziellen Posten bereits gestattet).
·     Sowohl derivative als auch nicht derivative Finanzinstrumente, Teile von Nominalbeträgen und einseitige Risikokomponenten können als Grundgeschäft designiert werden. 
·     Nicht-derivative Finanzinstrumente könne als Sicherungsinstrument designiert werden (In IAS 39 werden nicht-derivative Finanzinstrumente gegenwärtig nur im Rahmen einer Absicherung des Fremdwährungsrisikos zugelassen).
·     Der willkürliche Korridor von 80 bis 125% für den Effektivitätstest entfällt und wird durch eine qualitative Effektivitätsbetrachtung ersetzt. Die Effektivitätsbetrachtung ist zukunftsorientiert und orientiert sich an der risikomanagement Strategie.
·     Eine Sicherungsbeziehung ist prospektiv aufzulösen falls die Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt ist (inkl. bei einer Veränderung der Zielsetzung des Risikomanagements). Dagegen ist eine freiwillige Auflösung der Sicherungsbeziezung nicht zulässig, wenn die Zielsetzung des Risikomanagements weiterhin erfüllt ist.
·     Für Fair Value Hedges, werden die Wertanpassungen des Grundgeschäfte als eigenständiger Posten in der Bilanz erfasst. Die Zeitwertveränderungen der Grund- und Sicherungsinstrumente sind erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen.  Der ineffektiven Teil wird sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
·     Es ist nicht möglich Sicherungsbeziehungen für Eigenkapitalinstrumente zu bilanzieren, wenn die Zeitwertveränderungen für das Eigenkapitalinstrument erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst wird.
·     Es gibt neue Regeln zur Absicherung von Gruppen von Grundgeschäften
·     Der Entwurf beinhaltet umfassende Anhangangaben

Der Entwurf kann bis zum 09.03.2011 kommentiert werden. Die Änderungsvorschläge sollen in den IFRS 9 aufgenommen werden und im zweiten Quartal 2011 verabschiedet werden.