Sonntag, Januar 09, 2011

Änderungen zu IAS 12: Ertragsteuern und SIC-21: Ertragsteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögenswerten

Bei Immobilien die nach IAS 40 zum Zeitwertmodell bilanziert werde ist eine Beurteilung notwendig, ob sich temporäre steuerliche Differenzen durch Nutzung oder durch Veräußerung umkehren. Diese Beurteilung ist oftmals schwierig. Entsprechend nimmt die Änderung eine widerlegbare Vermutung in IAS 12 auf, dass die Realisierung des Buchwerts im Normalfall durch Veräußerung erfolgt. In Ländern in denen bei Veräußerung von Immobilien keine Steuer bzw. lediglich die Abschreibung besteuert wird, wären entsprechend keine oder nur geringe latente Steuern zu bilanzieren.

Die übrigen Interpretationen in SIC-21 wurden in IAS 12 integriert und der SIC 21 aufgehoben. Die Änderung des IAS 12 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, retrospektiv anzuwenden.